Finanzierung
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt durch mehrere Geldgeber:
Gewährung von Zuwendungen durch das Land Schleswig-Holstein
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
Gewährung von Zuwendungen auf kommunaler Ebene
- Kreis Nordfriesland
- Stadt Husum
- Stadt Niebüll
Eigenmittel
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- Bußgelder durch gerichtliche Zuweisung
Die öffentlichen Gelder müssen jährlich für das Folgejahr neu beantragt werden, da es sich um freiwillige Leistungen handelt. Grundlage für die Antragstellung sind die "Richtlinien zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen".