Kooperations- und InterventionsKonzept KIK - Netzwerk bei häuslicher Gewalt
Das landesweite Kooperations- und Interventionskonzept bei häuslicher Gewalt KIK vernetzt und sichert die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und Einrichtungen, die in ihrer Arbeit mit dem Thema häuslicher Gewalt in Berührung kommen. Ziel ist es, die Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen und die Gewaltverursachenden durch konsequente Strafverfolgung und dem Angebot der Täterarbeit in die Verantwortung zu nehmen.
Die Zusammenarbeit erfolgt zwischen Polizei, Frauenfachberatungsstellen sowie Frauenhäuser, Staatsanwaltschaften, Familiengerichten, Täterarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, Beauftrage für Gleichstellung, Migrationsfachdiensten, dem Gesundheitswesen etc..
Der Arbeitsbereich von KIK umfasst außerdem Fortbildungen für Fachkräfte, Präventionsarbeit sowie Entwicklung und Erstellung von Materialien.
In den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein haben sich lokale Runden gegen häusliche Gewalt gebildet, die praktische Probleme in der Zusammenarbeit erörtern, Verfahrensabläufe abstimmen sowie Erfahrungen und Informationen austauschen. Diese Bündnisse werden von regionalen KIK-Koordinatorinnen initiiert und geleitet. Gemeinsam mit der Landeskoordination, die beim zuständigen Ministerium tätig ist, werden Maßnahmen geplant und umgesetzt.
KIK Nordfriesland
Die KIK Koordination für den Kreis Nordfriesland ist in Trägerschaft der "Unabhängige Frauengruppe Husum e.V.".
KIK NF Koordinatorinnen sind Bea Siegfriedt und Stefanie Warnecke.
Wenn Sie KIK unterstützen möchten, sich mit KIK vernetzen wollen, Fragen zum Netzwerk haben oder Fortbildungen zu häuslicher Gewalt wünschen, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.
Kontakt
Koordination KIK Nordfriesland
Frauenberatung und Notruf NF
Norderstr. 22, 25813 Husum
Telefon 04841 872335
Mobil 0176 83612357 + 0176 52986557
Email info@kik-nf.de
Häusliche Gewalt umfasst alle Handlungen körperlicher, psychischer, sexueller und ökonomischer Gewalt.
Kinder sind immer Opfer von häuslicher Gewalt - als Zeugen und oft auch als Betroffene.
Das Gewaltschutzgesetz bietet zivilrechtliche Schutzmaßnahmen bei Häuslicher Gewalt.